Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Angebote, Verkäufe, Lieferungen oder sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich entsprechend den nachstehenden

Bedingungen der Fa. Kuhn Elektromaschinen. Diese gelten auch für künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie

nicht mehr nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Mit der Auftragsvergabe des Bestellers, spätestens mit der

Entgegennahme der Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen. Einkaufsbedingungen und anderen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. Angebote & Aufträge

Angebote der Fa. Kuhn Elektromaschinen sind stets freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Vereinbarungen,

Änderungen, Nebenabreden, Ergänzungen und Zusicherungen bedürfen zur Erlangung der Rechtssicherheit der

schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

 

3. Leistungsangaben

Zeichnungen, Abbildungen, Maße,Gewichte, Drucke und sonstige Leistungsangaben sind unverbindlich.

 

4. Preise

Preise gelten stets feibleibend ab Lager Ebelsbach, ausschließlich Verpackung , Fracht und Zoll.

 

5. Lieferung

Die von der Fa. Kuhn genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes

vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen die der

Fa. Kuhn die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers

eintreten, hat der Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn schriftlich und verbindlich Fristen und Termine genannt

wurden.

Der Versand ab Lager Ebelsbach erfolgt stets, also auch bei frachtfreier Lieferung, auf die Gefahr des Bestellers. Die

Gefahr geht spätestens mit Verlassen des Betriebsgeländes auf den Käufer über.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Solange die gelieferten Waren nicht vollständig bezahlt sind,wozu die auch von uns in Zahlung genommenen Scheck

gehören, und bis zur Tilgung aller aus der laufenden Geschäftsverbindung noch offenen Forderungen (Saldovorbehalt),

verbleibt uns das Eigentum an den Waren und das Zurückforderungsrecht gegen den Besteller (Käufer) , auch wenn die

Waren schon ganz oder teilweise weiterverkauft sind.

Sollte der Käufer die Ware vor ihrer völligen Bezahlung weiterveräußern, so tritt hiermit schon jetzt bis zur völligen

Bezahlung des Kaufpreises aller aus einer etwaigen Weiterveräußerung der Ware ihm zustehende Forderungen gegen

seine Abnehmer nach §43 bis 46 mit dringlicher Wirkung an uns ab, ohne daß es einer besonderen Urkunde über die

Abtretung bedarf.

 

7.Zahlung

Rechnungen sind ,wenn nicht anders schriftlich vereinbart, stets innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto

fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten auf ältere Schulden anzurechnen. Eine Zahlung

gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Kuhn über den Gesamtbetrag verfügen kann.Der Besteller ist nicht berechtigt,

Ansprüche gegenüber der Fa. Kuhn an Dritte abzutreten.

 

8. Gewährleistung

Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung der Fa. Kuhn nur auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die die

Fa. Kuhn gegenüber dem Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzt. Hinsichtlich Gewährleistungen gelten die

jeweiligen Bedingungen der Hersteller. Werden Bedienungsanleitungen der Herstellerfirmen oder Zusatzanleitungen der

Fa. Kuhn nicht befolgt, Änderungen vorgenommen oder Teile und Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der

Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistung des Herstellers beschränkt sich

auf die Ersatzteillieferung des benötigten Ersatzteils. Nebenkosten ( Arbeitszeit, Fahrtkosten,Fahrzeugkosten ) werden

nicht erstattet. Bei Feststellung eines Mangels oder Fehlers, der nicht durch auswechseln eines beschädigten oder

mangelhaften Teils zu beheben ist, muss das Gerät nach Rücksprache mit der Fa. Kuhn auf eigene Kosten des Bestellers

(Käufer) zur Reparatur nach Ebelsbach gebracht werden. Reparaturen vor Ort werden von vornherein ausdrücklich

ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate bei einschichtiger privater Nutzung, 6 Monate bei Mehrpersonen oder

gewerblicher Nutzung.

Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße

Behandlung,übermäßige Beanspruchung, äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstanden sind.

Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge wie Schalter, Führungen, Öle, Schutzleisten, Sägeblätter u.s.w. sind von

vornherein aus der Gewährleistung ausdrücklich ausgenommen.

 

9. Haftungsbeschränkung

Soweit die übrigen Bedingungen keine weitergehenden Einschränkungen enthalten sind Schadenersatzansprüche aus

Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung

nach vertraglichen Pflichten und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen die Fa. Kuhn als auch gegen deren

Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln

vorliegt, wobei die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren,

unmittelbaren Schadens beschränkt ist.

 

10. Warenrücksendungen

Warenrücksendungen werden zu den ursprünglichen Fakturwerten, abzüglich der Vertriebs-, Rücknahme- und

Wiedereinlagerungskosten von 25% auf den Nettowert sowie abzüglich etwaiger Wertminderung gutgeschrieben.

Warenrücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Absprache bei kostenfreier Zusendung der Ware

angenommen.

Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

11. Änderungen

Technische und optische Änderungen vorbehalten

 

12.Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Kuhn und dem Vertragspartner

gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für beide Teile ist Ebelsbach. Als alleiniger Gerichtsstand

ist, bei allen mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten einschließlich aller Ansprüche, das Amtsgericht

Haßfurt vereinbart.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen

unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen

nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten

wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

 


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