1. Allgemeines
Angebote, Verkäufe, Lieferungen oder sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich entsprechend den nachstehenden
Bedingungen der Fa. Kuhn Elektromaschinen. Diese gelten auch für künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie
nicht mehr nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Mit der Auftragsvergabe des Bestellers, spätestens mit der
Entgegennahme der Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen. Einkaufsbedingungen und anderen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote & Aufträge
Angebote der Fa. Kuhn Elektromaschinen sind stets freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Vereinbarungen,
Änderungen, Nebenabreden, Ergänzungen und Zusicherungen bedürfen zur Erlangung der Rechtssicherheit der
schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3. Leistungsangaben
Zeichnungen, Abbildungen, Maße,Gewichte, Drucke und sonstige Leistungsangaben sind unverbindlich.
4. Preise
Preise gelten stets feibleibend ab Lager Ebelsbach, ausschließlich Verpackung , Fracht und Zoll.
5. Lieferung
Die von der Fa. Kuhn genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen die der
Fa. Kuhn die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers
eintreten, hat der Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn schriftlich und verbindlich Fristen und Termine genannt
wurden.
Der Versand ab Lager Ebelsbach erfolgt stets, also auch bei frachtfreier Lieferung, auf die Gefahr des Bestellers. Die
Gefahr geht spätestens mit Verlassen des Betriebsgeländes auf den Käufer über.
6. Eigentumsvorbehalt
Solange die gelieferten Waren nicht vollständig bezahlt sind,wozu die auch von uns in Zahlung genommenen Scheck
gehören, und bis zur Tilgung aller aus der laufenden Geschäftsverbindung noch offenen Forderungen (Saldovorbehalt),
verbleibt uns das Eigentum an den Waren und das Zurückforderungsrecht gegen den Besteller (Käufer) , auch wenn die
Waren schon ganz oder teilweise weiterverkauft sind.
Sollte der Käufer die Ware vor ihrer völligen Bezahlung weiterveräußern, so tritt hiermit schon jetzt bis zur völligen
Bezahlung des Kaufpreises aller aus einer etwaigen Weiterveräußerung der Ware ihm zustehende Forderungen gegen
seine Abnehmer nach §43 bis 46 mit dringlicher Wirkung an uns ab, ohne daß es einer besonderen Urkunde über die
Abtretung bedarf.
7.Zahlung
Rechnungen sind ,wenn nicht anders schriftlich vereinbart, stets innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto
fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten auf ältere Schulden anzurechnen. Eine Zahlung
gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Kuhn über den Gesamtbetrag verfügen kann.Der Besteller ist nicht berechtigt,
Ansprüche gegenüber der Fa. Kuhn an Dritte abzutreten.
8. Gewährleistung
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung der Fa. Kuhn nur auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die die
Fa. Kuhn gegenüber dem Lieferanten des Fremderzeugnisses besitzt. Hinsichtlich Gewährleistungen gelten die
jeweiligen Bedingungen der Hersteller. Werden Bedienungsanleitungen der Herstellerfirmen oder Zusatzanleitungen der
Fa. Kuhn nicht befolgt, Änderungen vorgenommen oder Teile und Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der
Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistung des Herstellers beschränkt sich
auf die Ersatzteillieferung des benötigten Ersatzteils. Nebenkosten ( Arbeitszeit, Fahrtkosten,Fahrzeugkosten ) werden
nicht erstattet. Bei Feststellung eines Mangels oder Fehlers, der nicht durch auswechseln eines beschädigten oder
mangelhaften Teils zu beheben ist, muss das Gerät nach Rücksprache mit der Fa. Kuhn auf eigene Kosten des Bestellers
(Käufer) zur Reparatur nach Ebelsbach gebracht werden. Reparaturen vor Ort werden von vornherein ausdrücklich
ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate bei einschichtiger privater Nutzung, 6 Monate bei Mehrpersonen oder
gewerblicher Nutzung.
Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung,übermäßige Beanspruchung, äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse entstanden sind.
Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge wie Schalter, Führungen, Öle, Schutzleisten, Sägeblätter u.s.w. sind von
vornherein aus der Gewährleistung ausdrücklich ausgenommen.
9. Haftungsbeschränkung
Soweit die übrigen Bedingungen keine weitergehenden Einschränkungen enthalten sind Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung
nach vertraglichen Pflichten und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen die Fa. Kuhn als auch gegen deren
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt, wobei die Haftung in jedem Fall auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren,
unmittelbaren Schadens beschränkt ist.
10. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen werden zu den ursprünglichen Fakturwerten, abzüglich der Vertriebs-, Rücknahme- und
Wiedereinlagerungskosten von 25% auf den Nettowert sowie abzüglich etwaiger Wertminderung gutgeschrieben.
Warenrücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Absprache bei kostenfreier Zusendung der Ware
angenommen.
Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
11. Änderungen
Technische und optische Änderungen vorbehalten
12.Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Kuhn und dem Vertragspartner
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für beide Teile ist Ebelsbach. Als alleiniger Gerichtsstand
ist, bei allen mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten einschließlich aller Ansprüche, das Amtsgericht
Haßfurt vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten
wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.